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Informationen für die Konstituierung von PGR und PKR
Die Konstituierung des neuen PGR muss spätestens binnen 6 Wochen nach der Wahl erfolgen (Pfarrordnung 2022, § 11), wenn nicht innerhalb der Einspruchsfrist ein Einspruch erhoben wurde (Pfarrordnung 2022, § 22, Abs. 10). Jede Pfarre erhielt ein Paket zugeschickt - dieses enthielt:
- Wahl- und Konstituierungsprotokoll für PGR (A3) und den Pfarrverbandsrat (A3)
- Angelobungs- und Konstituierungsprotokoll für PKR (A4)
- Mitgliederliste für PKR (A4)
- Formular für die Einrichtung der Arbeitskreise im PGR (A3)
- Anleitung zur PGR/PKR-Datenbank
- Sammelliste für die 3 Verpflichtungserklärungen
Bestellung Pfarrkirchenrat – Diözese St. Pölten
Jedes Mitglied des PGR und PKR bekommt bei der Konstituierung jeweils die Pfarrordnung 2022 und das Handbuch PGR und PKR 2022 – 2027 in die Hand. Die Pfarrordnung wurde überarbeitet und in der Fassung von 2022 gibt es sowohl für PGR als auch für den PKR neue Bestimmungen. Ein Blick in die Pfarrordnung lohnt sich und jedes Mitglied im PGR und PKR sollte sie griffbereit haben!
Informationen zur PGR-PKR-Datenbank
Die diözesane PGR-PKR-Datenbank ist für die für die Diözese und die Pfarre ein wichtiges Werkzeug. Die Pfarre kann die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Information, Kommunikation und Zusammenarbeit im PGR und PKR sehr gut verwenden. Auch für eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen Pfarre, Dekanat und Diözese ist sie eine wichtige Voraussetzung. Eine Anleitung für die Handhabung ist dem Informationspaket – wie oben erwähnt – beigefügt. Jede Pfarre bekam einmalig einen Zugangscode und soll die Mitgliederdaten möglichst eigenständig verwalten und pflegen. Wir ersuchen um laufende Aktualisierung der Datensätze (Ausscheiden/Neue Mitglieder, Adressänderungen, Änderungen bei Telefonnummern und Mailadressen), mindestens jedoch 1x im Jahr. Die Datenbank wurde von der diözesanen IT in datenschutzrechtlicher Hinsicht auf den neuesten Stand gebracht. Die personenbezogenen Daten werden nur für kircheninterne Zwecke verwendet und niemals an außenstehende Dritte weitergegeben. Die diözesane PGR-PKR-Datenbank ist für die für die Diözese und die Pfarre ein wichtiges Werkzeug.
Bestätigung für den Dienst als PGRErnennungsdekrete können (unter Bekanntgabe der entsprechenden Pfarre und den jeweiligen Namen der PGR-Mitglieder) in unserer Hausdruckerei in Auftrag geben werden: |
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